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06. April 2009: T-Online Aktionäre legen Beschwerde gegen den EUR 1.15 Entscheid ein
“T-Online verhandelte nicht als unabhängiges Unternehmen” - Deutsche Telekom muss Aktionäre ihrer ehemaligen Tochter endlich fair entgelten.
Düsseldorf, 6. April 2009 - Die Anwaltskanzlei Dreier Riedel hat am heutigen Tag im Namen von T-Online Aktionären Beschwerde gegen den Entscheid des Frankfurter Landesgericht vom 13 März 2009 eingelegt. Das Gericht hatte entschieden, dass die Deutsche Telekom ehemaligen T-Online-Aktionären eine Nachzahlung von Euro 1,15 je Aktie leisten muss. Dieser Gerichtsbeschluss fordert die Deutsche Telekom jetzt schon zum zweiten Mal auf, T-Online Aktionäre über die im Jahr 2005 vorgelegte Rückkaufofferte von T-Online-Aktien hinaus zu kompensieren. Dennoch empfinden die Minderheitsaktionäre die jetzt vorgeschlagene Nachzahlung als völlig unakzeptabel und unangemessen. Unterstützt wird diese Haltung von einer Reihe unabhängiger Experten und Anlegerschützern.
In der Beschwerde werden im Kern die Annahmen des Landgerichts bestritten, dass T-Online die damaligen Unternehmensbewertungen als unabhängiges Unternehmen bestimmt hat. T-Online war von der Deutsche Telekom im Jahr 2000 teilweise über die Börse verkauft und 2005 wieder reintegriert worden. Beim Rückkauf der Aktien waren unrealistische Bewertungen zugrunde gelegt worden. T-Online-Vorstand und Aufsichtsrat waren aber nicht, wie das Frankfurter Landgericht jetzt irrtümlich schlussfolgerte, unabhängig. Es bestand vielmehr eine klare Abhängigkeitsbeziehung zwischen T-Online und der früheren und aktuellen Muttergesellschaft Deutsche Telekom.
Fakten dafür sind unter anderem:
- Ein besonders niedriger Zinssatz von 3,4%, den die Deutsche Telekom von T-Online für einen 4 Milliarden Euro Kredit erhielt. Für Fremdkapital musste die Deutsche Telekom ansonsten den marktüblichen Zins von 8,2% bezahlen.
- Die Tatsache, dass T-Online dieselbe Beratungsfirma bei der Veschmelzung in 2005 angagierte, die von der Deutsche Telekom im Jahr 2000 beim Teilverkauf von T-Online engagiert hatte.
- Die Tatsache, dass T-Online einem Bewertungsgutachten zustimmte, das der Deutsche Telekom weit überzogene Gewinnerwartungen zuschrieb. So musste die Deutsche Telekom anschliessend drei Gewinnwarnungen veröffentlichen und konnte im Jahr 2007 lediglich 7% des im Verschmelzungsbericht versprochenen Gewinns ausweisen.
- Zum Zeitpunkt der Verschmelzung gehörten mehr als 90% der T-Online Aktien der Muttergesellschaft Deutsche Telekom.
„Das Landgericht Frankfurt hat nicht nur grundlegende Fakten vernachlässigt, sondern auch irrelevante Aspekte zum Nachteil der Minderheitenaktionäre überbewertet“, so Dr. Peter Dreier. „Dieses Urteil stellt die grundsätzlichen Rechte von Minderheitenaktionären in Deutschland in Frage. Es darf nicht geduldet werden, dass Kleinanleger zu einem unangemessenen Preis aus dem Unternehmen gedrängt werden können. Nun liegt es an der nächsten Instanz, das diese Ungerechtigkeit im Interesse des Aktonärsschutz verhindert wird.“
Dreier Riedel:
Dreier Riedel Rechtsanwälte sind eine auf Aktien- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Die Kanzlei, die sich in ihrer Praxis ausschließlich für die Interessen von Investoren einsetzt, vertritt bei diesem Beschwerdeverfahren mehrere Aktionäre.
Kontakt:
Dreier Riedel Rechtsanwälte
Dr. Peter Dreier
Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf
Tel: 0211 - 917 446 0
E-Mail: pd@dreier-riedel.de

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infospamschutz@spamschutzdreier-riedel.de
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